2G+ bei Sport in Innenräumen

wie der Presse bereits entnommen werden konnte, gilt seit gestern für Sport in Innenräumen die 2G Plus-Regel.

Das heißt, Geimpfte und Genesene müssen sich vor Ausübung des Sports testen lassen und einen entsprechend negativen Testnachweis beim Betreten der Sporthalle vorlegen. Die HSG ist verpflichtet, diese Nachweise zu kontrollieren

Für Kinder und Jugendliche gelten die bekannten Ausnahmen. Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 12.1.22. (Meldung des Landes NRW)

Die HSG beobachtet weiterhin die Entwicklung und wird euch vor der voraussichtlichen Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs in der zweiten Januarwoche 2022 über den aktuellsten Stand informieren.