Hygienekonzept – Sporthalle Rüdinghausen

Dieses Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des
Landes NRW in der Fassung vom 12.08.2020 sowie der Empfehlung des LSB NRW,
des DOSB und des DHB erstellt.

Regelungen für die Sportmannschaften

Die Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter erfolgt getrennt und nach Möglichkeit frühestens eine Stunde vor Spielbeginn. Der Zugang zur Halle erfolgt über den Haupteingang. Beim Betreten der Halle wird empfohlen, die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf allen Wegen in der Sporthalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese darf erst auf dem Spielfeld abgenommen werden. Das Umziehen der Heimmannschaft erfolgt in den Kabinen 1 und 2, die Gastmannschaft zieht sich in den Kabinen 3 und 4 um und die Schiedsrichter nutzen die Schiedsrichterkabine. Die Nutzung der Kabine ist mit max. vier Personen gleichzeitig gestattet, die übrigen Personen warten im Vorraum des Kabinenganges. Der Zugang zum Spielfeld erfolgt über die Tür am Ende des Kabinenganges, der Zugang zu den Kabinen nach dem Spiel über die Tür in der Mitte der Halle. Die Duschanlagen dürfen nicht genutzt werden. Die Gastmannschaft ist verpflichtet zur Nachverfolgung eine Liste der anwesenden Spieler und Betreuer mitzubringen und dem Kampfgericht zu übergeben. Die Liste beinhaltet Vorname, Nachname, Telefonnummer und Unterschrift. Nach Ende des Spiels wird darum gebeten, sich zeitnah umzuziehen und die Kabinen zu verlassen. Der Ausgang erfolgt über den Hallennotausgang auf der linken Seite am Sportplatz entlang. Auch auf diesem Weg ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen-

Regelungen für die Zuschauer

Die Anreise der Zuschauer erfolgt getrennt und nach Möglichkeit frühestens 30 Minuten vor Spielbeginn. Der Zugang zur Halle erfolgt über den Haupteingang. Beim Betreten der Halle wird empfohlen, die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf allen Wegen in der Sporthalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese darf erst am Stehplatz abgenommen werden. Zur Nachverfolgung müssen am Eingang die persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Unterschrift) erfasst werden. Die Erfassung erfolgt über eine ausgelegte Liste. In der Sporthalle gilt ein Einbahnstraßensystem. Hierbei sind die gekennzeichneten Wege einzuhalten. Der Gang zum Stehplatz muss über den direkten Weg erfolgen. Entsprechend der Abstandsregelungen sind die zur Verfügung stehenden Stehplätze markiert. Die maximale Anzahl an Zuschauern liegt bei 20 Personen. Die sanitären Anlagen im Eingangsbereich stehen nur den Zuschauern zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt einzeln. Das Verlassen der Sporthalle erfolgt immer und ausschließlich über den
Notausgang auf der linken Seite der Tribüne. Die Sporthalle ist nach Beendigung des Spiels unverzüglich zu verlassen.

Ergänzende Regelungen für das Kampfgericht

Der Laptop, die Zeitnehmeranlage sowie weitere Gerätschaften werden vor dem Spiel desinfiziert. Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Vorbereitungsraum dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Das Kampfgericht desinfiziert in der Halbzeitpause sowie nach Ende des Spiels die Spielerbänke und die Timeout-Karten.
Stand: 25.09.2020

Hygienekonzept – Holzkamphalle

Dieses Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 12.08.2020 sowie der Empfehlung des LSB NRW, des DOSB und des DHB erstellt.

Regelungen Mannschaften:

Die Anreise beider Mannschaften sowie des oder der Schiedsrichter erfolgt getrennt. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang. Vor der Halle ist der vorgeschriebene Abstand von 1,50 m einzuhalten. Verpflichtend ist, dass die Gastmannschaft eine Liste des Mannschaftskaders inkl. Trainer/Betreuer mitbringt (Vorname, Name, Rufnummer und Unterschrift), auf der dann nur noch die tatsächlich Anwesenden markiert werden. Die Liste ist beim Kampfgericht abzugeben.
Bei Betreten der Halle sollten die Hände mit bereitstehendem Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Der Mund- / Nasenschutz ist mit Betreten der Halle auf allen Wegen in der Halle zu tragen und darf erst vor Betreten des Spielfeldes abgelegt werden.
Die Heimmannschaft nutzt die Umkleiden 1 und 2, die Gäste die Umkleiden 3 und 4, die Schiedsrichter nutzen die Kabine 6. Eine Duschmöglichkeit ist nicht gegeben.

Die Mannschaften haben direkt nach Betreten der Halle die Kabinen aufzusuchen.

Der Zugang zu den Kabinen hat über den Kabinengang zu erfolgen, dieser ist direkt links nach dem Haupteingang.
Die Nutzung der Kabinen ist maximal 4 Personen pro Kabine gleichzeitig gestattet. Die Halle ist über den inneren Kabinengang und den hinteren Hallenzugang zu betreten. Über diesen Eingang ist die Halle zum Betreten der Kabinen auch wieder zu verlassen. Wir bitten darum, dass die Mannschaften zeitnah nach dem Spiel die Kabinen verlassen, damit diese für nachfolgende Mannschaften vorbereitet werden können. Verlassen wird die Halle über den inneren Kabinengang, hinterer Zugang zur Halle und dann durch den Notausgang auf der linken Stirnseite.

Regelungen Zuschauer:

Die maximale Zuschauerzahl liegt bei 20 Zuschauern. Auch für die Zuschauer gilt die getrennte Anreise. Vor der Halle bitte den erforderlichen Abstand von 1,50 m einhalten. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang, Mund- / Nasenschutz ist bei Betreten der Halle zwingend erforderlich, Hände sind zu desinfizieren, Desinfektionsmittel steht bereit. Außerdem muss sich jeder Zuschauer direkt in eine Liste zur Nachverfolgung eintragen (Vorname, Name, Rufnummer und Unterschrift).
Bei Seniorenspielen stehen keine Plätze für die Gastmannschaft zur Verfügung. Bei Jugendspielen wird es Plätze für 10 Zuschauer der Heim- und 10 Zuschauer der Gastmannschaft geben. Die Zuschauer können die Halle frühestens zwanzig Minuten vor Spielbeginn betreten

Der Mund- / Nasenschutz muss auch auf den Plätzen und somit in der ganzen Halle getragen werden. In der Halle gilt der Einbahnverkehr. Verlassen wird die Halle über den Notausgang an der linken Stirnseite. Sollte die Halle in der Halbzeitpause verlassen werden, darf sie nur über den Haupteingang wieder betreten werden. Die sanitären Anlagen im Eingangsbereich stehen nur den Zuschauern zur Verfügung und dürfen nur einzeln betreten werden.
Nach Spielende ist die Halle unverzüglichen durch den Ausgang auf der linken Hallenseite zu verlassen, da alle Sitzplätze für die nachfolgenden Spiele vorbereitet werden müssen.

Ergänzende Regelung für das Kampfgericht:

Der Laptop, die Zeitnehmeranlage sowie weitere Gerätschaften werden vor dem Spiel desinfiziert. Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen weiterhin die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Vorbereitungsraum dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Das Kampfgericht desinfiziert in der Halbzeitpause sowie nach Ende des Spiels die Spielerbänke und die Timeout-Karten.
Stand: 19.10.20