Zum Start der Saison wurde unser Hygienekonzept auf Grundlage des Konzepts vom HV Westfalen aktualisiert.
Wir bitten alle Mannschaften und Zuschauer das unten aufgeführte Hygienekonzept zu beachten.
Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes in der Holzkamphalle
Dieses Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils aktuellen Fassung sowie der Empfehlung des LSB NRW, des DOSB und des DHB erstellt.
Regelungen Mannschaften und am Spiel Beteiligte:
Die Anreise beider Mannschaften sowie des oder der Schiedsrichter erfolgt getrennt. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang.
Für alle am Spiel Beteiligten (Schiris, Spieler, -innen, Trainer-/ Betreuerteam, Z/S) gilt die 3G Regel heißt:
- Geimpft vollständiger Impfschutz muss nachgewiesen werden
- Genesen Infektion darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen (Bescheinigung), ansonsten
Nachweis einer zusätzlichen Impfung oder eines bescheinigten Negativ-Tests - Getestet bescheinigter Negativ-Test, nicht älter als 48 Stunden
Die Gastmannschaft bringt eine Liste mit, auf der alle Teilnehmer, -innen mit der jeweiligen Info (geimpft, genesen oder getestet) aufgeführt sind.
Schiedsrichter und Kampfgericht werden vor Betreten der Halle entsprechend kontrolliert.
Bei Betreten der Halle sollten die Hände mit bereitstehendem Desinfektionsmittel desinfiziert werden. Der Mund- / Nasenschutz ist mit Betreten der Halle auf allen Wegen in der Halle zu tragen und darf erst in den Kabinen abgelegt werden.
Die Heimmannschaft nutzt die Umkleiden 1 und 2, die Gäste die Umkleiden 3 und 4, die Schiedsrichter nutzen die Kabine 6.
Die Mannschaften haben direkt nach Betreten der Halle die Kabinen aufzusuchen.
Der Zugang zu den Kabinen hat über den Kabinengang zu erfolgen, dieser ist direkt links nach dem Haupteingang.
Wir bitten darum, dass die Mannschaften zeitnah nach dem Spiel die Kabinen verlassen, damit diese für nachfolgende Mannschaften vorbereitet werden können.
Regelungen Zuschauer:
Auch für die Zuschauer gilt die 3G Regelung. (s. o.)
Mit Zugang zur Halle wird der Nachweis kontrolliert. Nachweis gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis! Gilt nicht für Kinder und Jugendliche, hier reicht der Schülerausweis.
Der Mund- / Nasenschutz muss bis zum Platz getragen werden. Bei genügend Abstand zum Sitznachbarn kann die Maske hier abgesetzt werden. Die sanitären Anlagen im Eingangsbereich stehen nur den Zuschauern zur Verfügung und dürfen nur einzeln betreten werden.
Ergänzende Regelung für das Kampfgericht:
Der Laptop, die Zeitnehmeranlage sowie weitere Gerätschaften werden vor dem Spiel desinfiziert.
Mund- / Nasenschutz wird bis zum Platz am Kampfgericht getragen. Hier kann die Maske dann abgenommen werden.
Stand: 09.09.2021