3G-Regel

Das Land NRW hat auf die wieder steigenden Coronazahlen reagiert und ab Freitag (20.8.2021) gelten in ganz NRW neue Regeln auch für den Sport.

Sport in der Halle:

  • Der Sport in Innenräumen, also auch in unserer Sporthalle, ist nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete erlaubt. Ein entsprechender Nachweis oder ein anerkannter Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist vorzulegen.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
  • Lediglich Jugendliche ab 15 Jahren müssen ihren Schülerausweis vorlegen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
  • Weiterhin verpflichtend ist das Einhalten der bekannten Hygieneregeln.
  • Aufgrund der Zutrittsbeschränkungen werden wir wieder die Umkleidekabinen und Duschen für euch öffnen. Auch hier gelten natürlich die Hygieneregeln, die Kabinen und Duschen sind entsprechend gekennzeichnet.